Die nachfolgenden AGBs regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber von Trainings- und Seminarveranstaltungen und dem Auftragnehmer (nachfolgend „communicate“) als Veranstalter.
Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung des Veranstalters und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Zielgruppen, Seminarorte und Teilnahmegebühren sind den jeweiligen Ausschreibungen bzw. Angeboten zu entnehmen.
Die Anmeldung zu einem Coaching oder Training erfolgt über eine schriftliche Bestellung. Ein Vertrag über ein Coaching oder Training kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung des Veranstalters zustande.
Es gelten die jeweils mit dem Veranstalter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Tagessätze. Alle Tagessätze verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Coaching – oder Trainingsgebühren ist nach Erhalt der Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen fällig. In der Gebühr inbegriffen sind die Veranstaltungsunterlagen, soweit dies in der Veranstaltungsbeschreibung angegeben oder vereinbart ist.
Stornierungen eines Coachings oder Trainings müssen schriftlich erfolgen. Sollten einzelne Teilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme von Ersatzpersonen, nicht jedoch die Reduzierung der Gebühren möglich.
bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Gebühr
bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25% der Coachings- oder Trainingsgebühr
bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Coachings- oder Trainingsgebühr
bis 3 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Coachings- oder Trainingsgebühr
weniger als 3 Kalendertage: 100% der Coachings- oder Trainingsgebühr
bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten.
Eventuell angefallene Stornogebühren für Reise- oder Hotelkosten werden dem Auftraggeber bei Absage der Veranstaltung, gleich zu welchem Zeitpunkt oder aus welchem Grund, gegen Nachweis berechnet.
Der Veranstalter behält sich vor, bei Eintreten von communicate nicht zu vertretender Umstände wie z.B. der Erkrankung oder dem sonstigen Ausfall eines Referenten das Seminar räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen. Im Fall einer zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung kann der Auftraggeber zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers oder der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise- oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Seminars bestehen nicht.
Die Seminarunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Teilnehmers ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von communicate zulässig.
Die Haftung von communicate ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt, wobei es sich um typische, bei einer Seminarveranstaltung vorhersehbare Schäden handeln muss.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Limburg an der Lahn.
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